Unternehmensberatung

 

4.1       Investitions- und Finanzberatung

Sie stehen vor einer Finanzierungsentscheidung? Eigenkapital, Fremdkapital oder Mezzanine-Kapital? Ausgehend vom individuellen Finanzierungsanlass berate ich Sie bei der Entwicklung von klassischen Finanzierungskonzepten. Ihrer jeweiligen Unternehmensstrategie trage ich hierbei besonders Rechnung.

Sie denken an alternative Finanzierungsinstrumente, bspw. Factoring, Leasing, Mietkauf und sale-and-lease-back? Ich berate Sie gerne!

 

4.2       Erstellung von Businessplänen

Der Businessplan ist u.a. ein Kommunikationsmittel um private oder staatliche Investoren zu überzeugen. Ein wesentlicher Bestandteil des Businessplans ist der Finanzplan, der eine Schätzung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen und der erwarteten Erlöse enthält. Dadurch wird eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Investitionsausgabe ermöglicht.

 

4.3       Fortbestehungsprognosen / Fortführungsprognosen

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose und die handelsrechtliche Fortführungsprognose haben unterschiedliche Zwecke und sind verschieden ausgestaltet.

Durch die Neufassung des Überschuldungsbegriffes in § 19 InsO kommt der Fortbestehensprognose im Rahmen der Prüfung der Insolvenzgründe eine eigenständige Bedeutung zu.

Spätestens bei Anzeichen einer Krise hat der Geschäftsführer einen möglichen Eintritt der Insolvenzgründe zu prüfen. Hierbei hat er sich grundsätzlich, so der BGH, von einem unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten, Berufsträger beraten zu lassen.

Fortführungsprognose: Von der Regelvermutung über die Unternehmensfortführung des § 252 Abs. 1 S. 2 HGB („Going-Concern-Prinzip“) ist auszugehen, wenn das Unternehmen nachhaltige Gewinne erzielt hat, es problemlos auf finanzielle Mittel zugreifen kann, keine bilanzielle Überschuldung droht und die Fortführung des Unternehmens beabsichtigt ist.

Treffen diese Kriterien nicht zu oder sind bestandsgefährdende Risiken erkennbar ist diese Annahme zu hinterfragen; die gesetzlichen Vertreter haben die zu erwartenden Umstände und deren Auswirkungen im Rahmen einer Unternehmensplanung zahlenmäßig zu erfassen.

Lässt sich absehen, dass die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Planungszeitraum (min. 12 Monate) nicht eintreten und auch keine Zahlungsunfähigkeit droht, kann eine positive handelsrechtliche Fortführungsprognose abgegeben werden.

Mein Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen für Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen, bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
  • die Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
  • die Plausibilisierung von bestehenden Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen